Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.
Das deutsche Ausländerrecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und des Ordnungsrechts. Das besondere Ordnungsrecht regelt spezialgesetzlich die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Quelle: Wikipedia
Rechtsgrundlagen
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