Ausländerrecht

Das Ausländerrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.

Das deutsche Ausländerrecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und des Ordnungsrechts. Das besondere Ordnungsrecht regelt spezialgesetzlich die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Quelle: Wikipedia

Rechtsgrundlagen

  • die Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen (§§ 3 – 5 AufenthG),
  • Erteilung und Versagung von Aufenthaltstiteln (§ 5§ 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) unter Berücksichtigung der in §§ 16 – 38 AufenthG genannten Aufenthaltszwecke),
  • den Widerruf von Aufenthaltstiteln (§ 52 AufenthG),
  • die aufenthaltsverhindernde Maßnahme der Zurückweisung (§ 15 AufenthG),
  • den Eintritt der Ausreisepflicht (§§ 50, 51 AufenthG) sowie
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§§ 95 – 98 AufenthG).

 

Rechtsanwalt und Notar Matthias Müller

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